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Es ist nie zu früh für die Vorsorgeplanung

Was passiert im Todesfall oder wenn Sie urteilsunfähig werden? Die meisten Menschen wollen dies selber bestimmen mit guter Vorsorgeplanung.
Eine gute Vorsorge hilft den Angehörigen
Eine gute Vorsorge hilft den Angehörigen (Bild SRK Ruben Ung)

Die Vorsorgemappe SRK informiert Sie verlässlich, wie Sie Ihre Wünsche und Ihren letzten Willen rechtsgültig festhalten können.

Vorsorge kann nicht früh genug beginnen. Dennoch haben die meisten von uns eine Hemmschwelle, sich in jüngeren Jahren mit der Endlichkeit des Lebens aktiv auseinanderzusetzen. Da braucht es einen Anstoss von aussen. Bei Sibylle Dickmann, Mitarbeiterin des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK), kam der Wendepunkt mit dem Tod ihrer Schwiegermutter: „Sie war 93 Jahre alt und gut vorbereitet. Das war für uns sehr hilfreich." 

Sibylle Dickmann stellte sich die Frage, was ihre Angehörigen antreffen würden, wenn sie unerwartet sterben würde. „Seither bin ich am Sortieren und empfinde diesen Prozess als positiv: Ich lebe bewusster, im Wissen darum, dass ein Ende kommt.“

Fredi und Barbara Zillig, ehemaliger Rektor und Lehrerin haben ebenfalls vorgesorgt. «Uns ist es wichtig, dass wir unsere eigenen Entscheidungen treffen können.

Und unsere Lieben wissen damit, was wir im entsprechenden Fall wollen».  In der Vorsorgemappe des SRK sind Vorsorge-Dokumente übersichtlich zusammengestellt: Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Todesfall und Testament.

Nützlich sind zum Beispiel eine Vorlage für das Erstellen eines Testaments oder eines Vorsorgeauftrags. Das Kernstück der Mappe ist die Patientenverfügung, die individuell regelt, welchen medizinischen Massnahmen eine Person zustimmt und welche sie ablehnt, falls sie nicht mehr selber dazu äussern kann.

„Die Patientenverfügung auszufüllen ist für mich der schwierigste Schritt“, sagt Sibylle Dickmann. „Das Gespräch mit meinen Angehörigen konnte mir helfen, meine Werte und meine Lebenseinstellung zu reflektieren. So kann ich festhalten, warum ich in welcher Situation welche Behandlung will.“

Die Beratung durch geschulte Personen kann Ihnen dabei helfen, eine nachvollziehbare Patientenverfügung zu formulieren. Die Beraterinnen und Berater des Schweizerischen Roten Kreuz SRK verfügen über das nötige medizinische und pflegerische Wissen und unterstützen Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung.

Das SRK bietet persönliche Beratung in Ihrer Nähe. Im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit ist das rasche Auffinden Ihrer Patientenverfügung sehr zentral. Die Patientenverfügung kann beim SRK hinterlegt werden und ist so rund um die Uhr verfügbar.


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